Artikel 1 (Personenbezogene Daten)
„Personenbezogene Daten" im Sinne dieser Datenschutzerklärung bezeichnet „personenbezogene Daten (kojin jouhou)" im Sinne des japanischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetz Nr. 57 vom 30. Mai 2003; „Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten") und damit Informationen, die eine bestimmte lebende Person anhand des Namens, des Geburtsdatums oder einer sonstigen in diesen Informationen enthaltenen Beschreibung identifizieren können, oder die einen Code enthalten, der eine bestimmte Person identifizieren kann.
